2020 – Entlastung für Familienangehörige

von | 19.01.2020

Kinder haften nicht mehr für Ihre Eltern!

In den letzten Jahren war bei vielen meiner Berufskollegen und seitens der Versicherer die Ansprache und Beratung des Pflegefallrisikos von dem Slogan geprägt „Kinder haften für ihre Eltern!“. Seit 01.01.2020 gilt dieser Grundsatz nun nicht mehr in der Form.

Die Bundesregierung hat mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Unterhaltspflicht von pflegebedürftigen Familienangehörigen neu geregelt.

Was ist neu?

Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt.

Umgekehrt gilt dieses auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern.

Die 100.000 EUR-Grenze gilt nun unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Damit entfällt die bisherige Einkommensgrenze von 21.600 EUR netto (ledig) bzw. 38.800 EUR netto (verheiratet) pro Jahr.

Hinweis: Unterhaltspflichtig sind nur Personen, die mit dem Leistungsempfänger im ersten Grad verwandt sind. Schwiegerkinder sind somit nicht betroffen.

Also brauche ich jetzt keine private Pflegeabsicherung mehr?

Für mein Dafürhalten ein klares „Nein“! Ich persönlich habe in meinen Aufklärungs-/Beratungsgesprächen nie großartig das Thema „Elternunterhalt“ besprochen, da für mich der persönliche Pflegebedarf hinsichtlich der Lebensqualität im Vordergrund stand. Sie müssen also nach wie vor für sich entscheiden, wie Sie gepflegt werden möchten und, wie Sie darauf finanziell vorbereitet sind.

Der Umgang mit dem Thema Pflege ist und bleibt eine ganz individuelle Sache und hängt zum Großteil von Ihrer persönlichen Einstellung ab und, wie Sie damit umgehen wollen. 

Für mich steht fest, Pflege braucht Vorsorge!

Über Florian Filipovic

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Geschäftsführer

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