Die Vorsorge und Verantwortung in der Pflege ist vielschichtig. Damit der Überblick nicht verloren geht, finden sie hier alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
- Die entstehenden Kosten der häuslichen Pflege werden, trotz der Einführung des Pflegestärkungsgesetz 2 vom 01.01.2017, durch die Pflegegeld-, Pflegesach-, und Kombinationsleistungen, nicht ausreichend gedeckt.
- Vergleicht man die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer Kfz-Versicherung, so wird maximal eine Absicherung in Höhe einer Teilkaskodeckung erreicht. Eine private Vorsorge ist unverzichtbar.
- Vor dem Abschluss einer Pflegekosten-, Pflegetagegeld-, oder Pflegerentenversicherung empfiehlt es sich, die Tarifleistungen der einzelnen Anbieter zu überprüfen.
- Die Privatvorsorge muss stets überprüft und an den laufenden Kostensteigerungen angepasst werden.
- Folgende Nebenkosten sollten bei der Berechnung des Kostenbedarfs nicht unberücksichtigt bleiben:
Beiträge zur gesetzlichen/privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Zuzahlungen von Selbstbehalten, Fahrtkosten usw. - Neben der finanziellen Vorsorge für den Pflegefall, sollten auch alle Vollmachten und testamentarische Verfügungen erklärt werden.
- Es empfiehlt sich im Erbfall die möglichen Ausgleichsansprüche von pflegenden Familienangehörigen zu überprüfen.
- Nutzen Sie das Beratungsangebot durch eine(n) Pflegeberater/in und zeigen Sie den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit den zuständigen Pflegekassen kurzfristig an.
- Pflegende Familienangehörige können eine kurzfriste Freistellung und eventuell eine Familienpflegezeit und/oder Pflegezeit in Anspruch nehmen.
- Ansprüche auf Sozialleistungen für Laienpfleger sollten vor Übernahme der Pflegeverantwortung überprüft und gegebenenfalls bei der Pflegekasse angemeldet werden.
- Pflegende Familienangehörige sollten Einkommenseinbußen und/oder Darlehensverpflichtungen in der Pflegezeit nicht unberücksichtigt lassen.
- Bei vollstationärer Pflege müssen neben dem Selbstbehalt an Pflegekosten auch die Unterbringungs-, Verpflegungs- und die Investitionskostenpauschale vom Versicherten im vollen Umfang getragen werden.
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