Nützliche Tipps

von | 21.01.2018 | 0 Kommentare

Die Vorsorge und Verantwortung in der Pflege ist vielschichtig. Damit der Überblick nicht verloren geht, finden sie hier alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

  • Die entstehenden Kosten der häuslichen Pflege werden, trotz der Einführung des Pflegestärkungsgesetz 2 vom 01.01.2017, durch die Pflegegeld-, Pflegesach-, und Kombinationsleistungen, nicht ausreichend gedeckt.
  • Vergleicht man die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer Kfz-Versicherung, so wird maximal eine Absicherung in Höhe einer Teilkaskodeckung erreicht. Eine private Vorsorge ist unverzichtbar.
  • Vor dem Abschluss einer Pflegekosten-, Pflegetagegeld-, oder Pflegerentenversicherung empfiehlt es sich, die Tarifleistungen der einzelnen Anbieter zu überprüfen.
  • Die Privatvorsorge muss stets überprüft und an den laufenden Kostensteigerungen angepasst werden.
  • Folgende Nebenkosten sollten bei der Berechnung des Kostenbedarfs nicht unberücksichtigt bleiben:
    Beiträge zur gesetzlichen/privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Zuzahlungen von Selbstbehalten, Fahrtkosten usw.
  • Neben der finanziellen Vorsorge für den Pflegefall, sollten auch alle Vollmachten und testamentarische Verfügungen erklärt werden.
  • Es empfiehlt sich im Erbfall die möglichen Ausgleichsansprüche von pflegenden Familienangehörigen zu überprüfen.
  • Nutzen Sie das Beratungsangebot durch eine(n) Pflegeberater/in und zeigen Sie den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit den zuständigen Pflegekassen kurzfristig an.
  • Pflegende Familienangehörige können eine kurzfriste Freistellung und eventuell eine Familienpflegezeit und/oder Pflegezeit in Anspruch nehmen.
  • Ansprüche auf Sozialleistungen für Laienpfleger sollten vor Übernahme der Pflegeverantwortung überprüft und gegebenenfalls bei der Pflegekasse angemeldet werden.
  • Pflegende Familienangehörige sollten Einkommenseinbußen und/oder Darlehensverpflichtungen in der Pflegezeit nicht unberücksichtigt lassen.
  • Bei vollstationärer Pflege müssen neben dem Selbstbehalt an Pflegekosten auch die Unterbringungs-, Verpflegungs- und die Investitionskostenpauschale vom Versicherten im vollen Umfang getragen werden.
Über Florian Filipovic

Über Florian Filipovic

Geschäftsführer

Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
florian.filipovic@gfv-finanzdienst.de
Telefon: +49 (0)451 / 450 569 14

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.