Geschenkt ist geschenkt…

von | 21.01.2018 | 2 Kommentare

Die Familie Nielsen aus Hannover hat es im Leben zu einem kleinen Vermögen gebracht. Die Eheleute hatten das Glück, nie arbeitslos zu sein. Dem Sohn Lutz konnte eine gute Ausbildung finanziert werden.

Lutz ist nun seit einigen Jahren fertig mit dem Studium und hat seine Lara geheiratet. Als dann vor fünf Jahren die Schwiegertochter schwanger wurde, sollte für die kleine Familie ein Eigenheim her. Lutz war damals noch nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln genügend Kapital aufzubringen. Deshalb halfen seine Eltern damals mit einem Geschenk von 50.000 €.

Lutz Nielsen bekam damals den Hinweis, dass per Gesetz die Schenkung innerhalb von 10 Jahren zur Finanzierung von möglichen Pflegekosten rückabgewickelt werden muss.

Aber wer rechnete damals damit, dass Frau Nielsen nach kurzer Zeit so schwer am Nervensystem erkrankt?

Seit inzwischen fast vier Jahren liegt sie in einem Pflegeheim. Sie ist dort gut versorgt und hat immer wieder den einen Gedanken: „Ich bin so froh, dass ich die Schenkung von meinem Sohn nicht zurückfordern muss!“ Die Entscheidung für eine Pflegezusatzversicherung war weitreichender als damals gedacht.

Frau Nielsen ist ein Pflegefall und wird seit 42 Monaten in einer Pflegeeinrichtung in Hannover versorgt.

Ohne Pflegezusatzversicherung hätte sich Herr Nielsen die hohen Eigenanteile an den Pflegekosten nicht leisten können. In diesem Fall würde das Sozialamt die Schenkung in Höhe von 50.000 € nach § 528 BGB zur Finanzierung des Eigenanteils von Sohn Lutz Nielsen zurückfordern!

Den Sohn hätte diese Forderung in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht!

Monatliches Heimentgelt gesamt (Pflegezusatz, Unterkunft & Verpflegung) 2.756,66€
Monatliche Leistungen in Pflegegrad 3 1.262,00€
Monatlicher Eigenanteil Fam. Nielsen 1.692,66€
Eigenanteil bisher 42 Monate x 1.692,66€ 71.091,72€

                                                                                 

Über Florian Filipovic

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2 Kommentare

  1. Ich finde es äußerst interessant, dass das Sozialamt berechtigt ist, an Pflegebedürftige getätigte Schenkungen zurückzufordern. Mein Onkel möchte seinem Sohn ein Grundstück schenken. Ich werde ihn auf dieses Recht des Sozialamts vorsichtshalber hinweisen.

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    • Hallo Herr Lobinger, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich empfehle bei dem Thema Schenkungen im Vorfeld juristischen Rat einzuholen. Mit freundlichen Grüßen Florian Filipović

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